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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09   

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https://dejure.org/2009,15716
OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09 (https://dejure.org/2009,15716)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.04.2009 - 1 M 42/09 (https://dejure.org/2009,15716)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. April 2009 - 1 M 42/09 (https://dejure.org/2009,15716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-PersVG § 61 Abs. 1; ; LSA-PersVG § 66 Nr. 6; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rückumsetzung eines Beamten bei fehlender Zustimmung des Personalrates: Beamter; Hauptsache; Heilung; Personalrat; Rechtsschutz, vorläufiger; Rückgängigmachung; Umsetzung; Vorwegnahme; Zustimmung, fehlende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Rückumsetzung eines Beamten bei fehlender Zustimmung des Personalrates

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Rückumsetzung eines Beamten bei fehlender Zustimmung des Personalrates; Statthafte Klageart gegen die Umsetzung eines Beamten; Voraussetzungen einer wirksamen Rückgängigmachung einer wegen mangelnder Beteiligung des Personalrates rechtswidrigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 863
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09
    Ist die Umsetzung wegen des Verfahrensfehlers, insbesondere wegen der - hier vom Verwaltungsgericht gerade angenommenen - mangelnden Beteiligung des Personalrats rechtswidrig, so kann sie nur dadurch wirksam rückgängig gemacht werden, dass - jedenfalls zunächst - der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird (siehe: BVerwG, Urteil vom 13. November 1986 - Az.: 2 C 20.84 -, BVerwGE 75, 138).

    Ist die Umsetzung deshalb fehlerhaft, weil der Personalrat an ihr nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist, so kann dieser Mangel nur dadurch wirksam beseitigt werden, dass der Dienstherr über den dienstlichen Einsatz des Beamten unter Wahrung des vorgeschriebenen Beteiligungsrechtes des Personalrates entscheidet (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 13. November 1986, a. a. O.).

    Erst von der Rückübertragung des alten Dienstpostens ausgehend darf der Dienstherr gegebenenfalls ein neues Umsetzungsverfahren - unter ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrates - durchführen (siehe: BVerwG, Urteil vom 13. November 1986, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06

    "Abordnung" von der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen zum Polizeiamt für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09
    Vorliegend kann dahinstehen, ob dem vom Verwaltungsgericht mit Recht als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO ausgelegten Antrag schon deshalb der Erfolg versagt bleibt, weil der Antragsteller entgegen § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO seine die Umsetzung anordnende Dienstbehörde und nicht das Land Sachsen-Anhalt in Anspruch nimmt (vgl. hierzu: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. März 2007 - Az.: 5 ME 295/06-, zitiert nach juris).

    Da die Beklagte bereits unter dem 16. Dezember 2008 einen Widerspruchsbescheid erlassen hat und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, kann das Beteiligungsverfahren - entgegen der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes - auch nicht mehr nachgeholt, der Verfahrensmangel mithin nicht mehr geheilt werden (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - Az.: 2 C 9.82 -, BVerwGE 68, 189; OVG Niedersachsen: Beschluss vom 15. März 2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09
    Die Umsetzung eines Beamten ist kein Verwaltungsakt, da sie das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne unberührt lässt, sondern vielmehr nur eine Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) innerhalb der Behörde zum Gegenstand hat (siehe: BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - Az.: 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09
    Da die Beklagte bereits unter dem 16. Dezember 2008 einen Widerspruchsbescheid erlassen hat und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, kann das Beteiligungsverfahren - entgegen der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes - auch nicht mehr nachgeholt, der Verfahrensmangel mithin nicht mehr geheilt werden (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - Az.: 2 C 9.82 -, BVerwGE 68, 189; OVG Niedersachsen: Beschluss vom 15. März 2007, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09
    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 1 M 1/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 10.98

    Rechtsschutz gegen die Umsetzung eines Beamten - Maßgeblichkeit des gesamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09
    Diese ist darauf gerichtet, die Umsetzung rückgängig zu machen und den Beamten amtsgemäß, d. h. entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinn zu beschäftigen (siehe: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1998 - Az.: 2 B 10.98 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 38 [m. w. N.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1994 - 6 B 2944/93

    Einstweiliger Rechtsschutz ; Beamter ; Umsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09
    Im Erfolgsfalle würde der Antragsteller nach alledem vorliegend mit einer entsprechenden Regelungsanordnung faktisch und rechtlich dieselbe Stellung erhalten, wie er sie mit einer allgemeinen Leistungsklage erstreiten könnte (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Januar 1994 - Az.: 6 B 2944/93 -, zitiert nach juris).
  • OVG Bremen, 18.03.1993 - 2 B 4/93

    Umsetzung; Einstweilige Anordnung; Versetzung; Oberbibliotheksrat ;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09
    Es ist auch weder dargelegt noch ersichtlich, dass der Antragsteller gegenwärtig nicht seinem Amt entsprechend verwendet wird (vgl. hierzu etwa: OVG Bremen, Beschluss vom 18. März 1993 - Az.: 2 B 4/93 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13

    Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher

    Mit der organisatorischen Ermessensfreiheit des Dienstherrn bei Umsetzungen korrespondiert das Fehlen eines Anspruches des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2009 - 1 M 42/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2009 - 1 L 73/09

    Folgen der Nichtbeteiligung der Personalvertretung bei Versetzung eines Beamten

    Da mit dem Erlass des Widerspruchsbescheides das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, kann das Beteiligungsverfahren schon prinzipiell nicht mehr nachgeholt, der Verfahrensmangel mithin nicht geheilt werden ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2009 - Az.: 1 M 42/09 -, veröffentlicht bei [...] [m.w.N.] ).

    Das Unterlassen der gebotenen Beteiligung des Personalrates hat - wie hier durch das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung ausgesprochen - die Aufhebung der als Verwaltungsakt ergehenden Maßnahme aufgrund einer Anfechtungsklage zur Folge ( siehe: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1999 - Az.: 2 C 4.99 -, BVerwGE 110, 173; vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2009 - Az.: 1 M 42/09 -, veröffentlicht bei [...] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 1 M 65/12

    Umsetzung eines Beamten und Auswahlermessen bei vorgesehenem Ortswechsel

    Mit der organisatorischen Ermessensfreiheit des Dienstherrn bei Umsetzungen korrespondiert das Fehlen eines Anspruches des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2009 - 1 M 42/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2013 - 1 M 108/13

    Versetzung eines Beamten (Zu- und Wegversetzungsbedarf) und vorläufiger

    Im Übrigen korrespondiert mit der organisatorischen Ermessensfreiheit des Dienstherrn bei Versetzungen und Umsetzungen das Fehlen eines Anspruches des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2009 - 1 M 42/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegen seine Umsetzung

    Mit der organisatorischen Ermessensfreiheit des Dienstherrn bei Umsetzungen korrespondiert das Fehlen eines Anspruches des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2009 - 1 M 42/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • VG Gelsenkirchen, 04.03.2015 - 12 L 2087/14

    Umsetzung; Spannungen; Konflikt; Abordnung; Statthafter Antrag

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05. Januar 1994 - 6 B 2944/93 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2009 - 1 M 42/09 -, juris Rn. 6; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. März 2007 - 5 ME 295/06 -, juris Rn. 24.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2015 - 1 M 7/15

    Zur Umsetzung einer Beamtin

    Soweit die Beschwerde vorträgt, die Antragstellerin könne sich - unabhängig von einer Widerspruchseinlegung durch die Gleichstellungsbeauftragte - auf eine Verletzung des der Gleichstellungsbeauftragten zustehenden Informations- und Beteiligungsrechtes berufen und deshalb eine Rückgängigmachung der streitigen Organisationsänderung und Umsetzungsmaßnahme verlangen, wird dies mit dem Verweis auf die Entscheidung des Senats vom 27. April 2009 (- 1 M 42/09 -, juris) nicht schlüssig dargelegt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 M 144/11

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegen seine Umsetzung

    Mit der organisatorischen Ermessensfreiheit des Dienstherrn bei Umsetzungen korrespondiert das Fehlen eines Anspruches des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2009 - 1 M 42/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • VG Magdeburg, 17.11.2015 - 5 A 645/14

    Polizeivollzugsbeamter; Umsetzung und Feststellung des Verwendungswechsel

    Mit der organisatorischen Ermessensfreiheit des Dienstherrn bei Umsetzungen korrespondiert das Fehlen eines Anspruches des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne (OVG LSA, Beschluss vom 27.04.2009 - 1 M 42/09 - juris m. w. N.).
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